Covid-19 Update: Förderprogramme für die Musikwirtschaft
Stand: 16.11.2020
1. Digitalisierungsprogramme für KMUs: eine genaue Übersicht über alle Digitalisierungsprogramme sowie nützliche Tipps zur Antragstellung findet ihr bei >> dein Projekt I deine Förderung.
2. Neustart Kultur – für zwei Säulen der Rettungsprogramms wurde die Antragsfrist bis Ende November verlängert:
- für Veranstalter*innen und Festivals: Das Programm richtet sich an Veranstalter*innen von Livemusik-Programmen, musikalischen Veranstaltungsreihen und Musikfestivals. Bewerbungsschluss ist der 30. November.
- für Kultureinrichtungen – Musikaufführungsstätten, Musikclubs & Festivals: Das Programm unterstützt Kultureinrichtungen insbesondere bei der Umsetzung von investiven Schutzmaßnahmen anlässlich der Ausbreitung der COVID-19-Pandemie, sowie mit Blick auf zukunftsgerichteten Investitionen zur Stärkung der Attraktivität der Kultureinrichtungen bei Wiedereröffnung und Weiterbetrieb. Bewerbungsschluss ist der 30. November.
3. Soforthilfen von Bund & Land (einen Überblick über alle aktuellen und vergangenen Hilfen bekommt ihr hier):
- Außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes „Novemberhilfe“ für Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, deren Betrieb aufgrund der zur Bewältigung der Pandemie erforderlichen Maßnahmen temporär geschlossen wird, in Form von Zuschüsse pro Woche der Schließung in Höhe von 75 Prozent des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes im November 2019. Antragsberechtigt sind direkt betroffene Unternehmen (hierzu zählen auch Veranstaltungsstätten), indirekt (Unternehmen, die 80 Prozent ihrer Umsätze mit im November geschlossenen Unternehmen machen) und mittelbar indirekt betroffene Unternehmen (Unternehmen, die 80 Prozent ihrer Umsätze mit indirekt betroffenen Unternehmen machen, wie z.B. Tontechniker*innen). Soloselbständige können alternativ zum wöchentlichen Umsatz im November 2019 den durchschnittlichen Wochenumsatz im Jahr 2019 zugrunde legen. Sie sollen bis zu einem Förderhöchstsatz von 5.000 Euro direkt antragsberechtigt sein, also ohne die Einschaltung von Steuerberater*innen, Wirtschaftsprüfer*innen o.ä. Mehr Infos zu den Antragsberechtigten und der Höhe findet ihr hier. Der Antrag kann voraussichtlich ab dem 25. November über die Plattform der Überbrückungshilfenerfolgen.
- Überbrückungshilfe II: Finanzielle Unterstützung für kleine und mittelständische Unternehmen, Selbstständige sowie gemeinnützige Organisationen mit Coronabedingten Umsatzeinbrüchen. Antragsfrist für die Fördermonate September bis Dezember 2020 ist der 31. Dezember.
- & Überbrückungshilfe III: für die Monate Januar bis Juni 2021. Sie soll auch eine Neustarthilfe für Solo-Selbständige beinhalten. Zusätzlich zur Erstattung von Fixkosten können Solo-Selbständige eine einmalige Betriebskostenpauschale von bis zu 5.000 Euro beantragen. Der Antrag ist noch nicht möglich.
- Soforthilfe IV 3.0 – Zuschuss für Kultur- und Medienunternehmen mit mind. 2 Beschäftigten Antragsstellung ist im Zeitraum 11.-18. November möglich.
- Soforthilfe V – Zuschuss: Kleine und mittlere Unternehmen mit über 10 und bis zu 100 Beschäftigten sowie Freiberufler*innen der gewerblichen Wirtschaft können Tilgungsszuschüsse zum KfW-Schnellkredit oder einem Kredit aus dem KfW-Sonderprogramm 2020 beantragen.
4. Weitere Förderungen & Neuerungen
- Projektförderung Musikfonds: Durch Neustart Kultur ermöglichte Förderung innovativer Projektvorhaben, trotz der durch die Corona-Krise erschwerten Bedingungen. Antragsberechtigt sind Künstler*innen, Musiker*innen, Komponist*innen, Bands oder Ensembles aller Größen sowie Institutionen. Antragsfrist der 1. Förderrunde in 2021 ist der 31. Januar 2021. Kurzfristige Anträge bis zu 2000 EUR können laufend beim Musikfonds gestellt werden.
- Die Deutsche Künstlerhilfe des Bundespräsidenten unterstützt in Not geratene ältere Künstler*innen.
- Den KfW-Schnellkredit können ab sofort auch Unternehmen mit weniger als 11 Beschäftigten beantragen.
- Der Zugang zur Grundsicherung für Solo-Selbstständige wurde u.a. durch die Anhebung des Freibetrags für die Altersvorsorge, die Anrechnungsfreiheit von Betriebsvermögen und dadurch, dass Solo-Selbstständige sich nicht der Vermittlung in Arbeit zur Verfügung stellen müssen, verbessert.
- Mit „Freie Räume für Freie Szene“ startet das Konzerthaus Berlin unter Schirmherrschaft von Kultursenator Klaus Lederer eine Initiative, die freien Musiker*innen und Ensembles der Hauptstadt die Möglichkeit gibt, im Februar und März 2021 mietfrei in den Sälen des Hauses am Gendarmenmarkt aufzutreten.
Die Liste hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Hinweise bzgl. weiterer Programme könnt ihr gerne an contact@berlin-music-commission.de senden.
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