Corona 2021: Aktuelle Hilfsprogramme und Fristen im Überblick
Stand: 14.01.2021
Wirtschaftshilfen
1. November- und Dezemberhilfe
Antragsfrist 31.01.2021 Novemberhilfe / 31.03.2021 Dezemberhilfe
Zeitraum November bzw. Dezember 2020
Für wen? Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, deren Betrieb aufgrund der zur Bewältigung der Pandemie erforderlichen Maßnahmen temporär geschlossen wurde. Antragsberechtigt sind direkt betroffene Unternehmen (hierzu zählen auch Veranstaltungsstätten), indirekt (Unternehmen, die 80 Prozent ihrer Umsätze mit im November geschlossenen Unternehmen machen, z.B. Veranstaltungsagenturen) und mittelbar indirekt betroffene Unternehmen (Unternehmen, die 80 Prozent ihrer Umsätze mit indirekt betroffenen Unternehmen machen, z.B. Tontechniker*innen).
Was? Zuschüsse in Höhe von 75% des entsprechenden durchschnittlichen Umsatzes im November und Dezember 2019; Kulturschaffende und andere Soloselbstständige können als Vergleichsumsatz alternativ zum durchschnittlichen Umsatz im November beziehungsweise Dezember 2019 auch den durchschnittlichen Umsatz im Jahr 2019 zugrunde legen.
Kulturschaffende und Soloselbständige, die oftmals keine oder kaum Fixkosten, aber dennoch hohe Umsatzausfälle haben, können die Mittel der Novemberhilfe auch für ihre Lebenshaltungskosten nutzen.
Zur Antragstellung antragslogin.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de Achtung: Antragstellung ausschließlich über Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer möglich, nur bei Soloselbständigen ist alternativ auch eine Antragstellung ohne prüfenden Dritten möglich über direktantrag.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. Zwingend erforderlich für die Authentifizierung im Direktantrag ist ein ELSTER-Zertifikat (über das ELSTER-Portal beantragen). Hier findet ihr ein Tutorial zur Antragstellung.
Weitere Infos https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/FAQ/ausserordentliche-wirtschaftshilfe.html
2. Überbrückungshilfe II
Antragsfrist 31. Januar 2021
Zeitraum September bis Dezember 2020
Für wen? Soloselbstständige, selbstständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb sowie kleine und mittlere Berliner Unternehmen
Was? Zuschuss bei Corona-bedingten Umsatzrückgängen zur Deckung von Fixkosten, die Förderhöhe bemisst sich nach den erwarteten Umsatzeinbrüchen der Monate September bis Dezember 2020 im Verhältnis zu den Vorjahresmonaten
Zur Antragstellung www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de Achtung: Antragstellung ausschließlich über Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer möglich, nur bei Soloselbständigen ist alternativ auch eine Antragstellung ohne prüfenden Dritten möglich über direktantrag.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. Zwingend erforderlich für die Authentifizierung im Direktantrag ist ein ELSTER-Zertifikat (über das ELSTER-Portal beantragen).
Weitere Infos https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Ueberbrueckungshilfe/ueberbrueckungshilfe.html
3. Überbrückungshilfe III
Antragsfrist Antragstellung noch nicht möglich
Zeitraum Januar bis Juni 2021
Für wen? Unternehmen, Soloselbstständige, Angehörige der freien Berufe mit einem Jahresumsatz bis 500 Millionen Euro
Was? Zuschuss bei Corona-bedingten Umsatzrückgängen zur Deckung von Fixkosten, abhängig von der Höhe des Umsatzrückgangs gegenüber dem Vergleichszeitraum in 2019
Neu: Soloselbstständige können alternativ zur Fixkostenerstattung für den Zeitraum Dezember 2020 bis Juni 2021 eine einmalige Betriebskostenpauschale – „Neustarthilfe“ – in Höhe von 25 Prozent des Vergleichsumsatzes im Jahr 2019 bis maximal 5.000 Euro bekommen.
Zur Antragstellung www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de Achtung: Antragstellung ausschließlich über Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer möglich, nur bei Soloselbständigen ist alternativ auch eine Antragstellung ohne prüfenden Dritten möglich über direktantrag.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. Zwingend erforderlich für die Authentifizierung im Direktantrag ist ein ELSTER-Zertifikat (über das ELSTER-Portal beantragen).
Weitere Infos https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/Textsammlungen/ueberbrueckungshilfe-lll.html
4. Soforthilfe V – Tilgungszuschuss zum KfW Kredit
Antragsfrist 30. Juni 2021
Für wen? Kleine und mittlere Unternehmen mit über 10 und bis zu 100 Beschäftigten
Was? Tilgungszuschüsse zum KfW-Schnellkredit 2020 oder einem Kredit aus dem KfW-Sonderprogramm 2020 bis zu 20% der Darlehenssumme; Zuschüsse für betrieblichen Sach- und Finanzaufwand bis zu 25.000 EUR (in begründeten Ausnahmefällen auch darüber)
Zur Antragstellung https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/soforthilfe-v.html
Weitere Infos https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/soforthilfe-v.html
5. Neustart Kultur – E-Musik Verlage, 30-40% vom Umsatzrückgang
Antragsfrist spätestens 30. Juni 2021 (Das Verfahren endet, wenn die Mittel verausgabt sind)
Zeitraum 01. April bis zum 30. November 2020 (im Vergleich zum gleichen Zeitraum 2019)
Für wen? Klassische Musikverlage, (E-Musikverlage), und Sprechtheaterverlage mit Sitz in Deutschland, deren Materialmietvergütungen und / oder Tantiemenerlöse im Rahmen von Bühnenaufführungen im Zeitraum um insgesamt mindestens 40 % zurückgegangen sind.
Was? Billigkeitsleistung in Höhe von 30-40% des Netto-Umsatzrückgangs (Zeitraum 2020 im Vergleich zu 2019) aus Materialmietvergütungen und Tantiemen aus Bühnenaufführungen, max. 300.000 €.
Zur Antragstellung https://www.bundesregierung.de/resource/blob/992814/1827872/409cd3dc0bd19ca984e10fbd9e9cd410/2020-12-15-neustart-verlage-antrag-data.pdf?download=1
Weitere Infos https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/musik-1774180
Förderprogramme
1. Neustart Kultur – Stipendienprogramm Klassik
Antragsfrist 17. Januar 2021
Für wen? Selbstständige Musiker*innen und Dirigent*innen aus dem Bereich der klassischen Musik
Was? 1600 Stipendien in Höhe von je 6.000 Euro
Zur Antragstellung https://neustartkultur-klassik.musikrat.de/
Weitere Infos https://neustartkultur-klassik.musikrat.org/fragen-antworten
2. Künstler*innenförderung Initiative Musik 53. Förderrunde
Antragsfrist 26. Januar 2021
Für wen? Solokünstler*innen und Bands
Was? Finanzielle Unterstützung für Musikproduktionen und -veröffentlichungen sowie für Konzerttourneen; maximal 40 Prozent der Kosten, maximale Fördersumme 30.000 €
Zur Antragstellung https://www.initiative-musik.de/foerderprogramme/kuenstler/ (vorausssichtlich ab 18. Januar)
Weitere Infos https://www.initiative-musik.de/foerderprogramme/kuenstler/
3. Projektförderung Musikfond – 1. Förderrunde 2021
Antragsfrist 31. Januar 2021
Für wen? Natürliche und juristische Personen, d.h. Künstler*innen, Musiker*innen, Komponist*innen, Bands oder Ensembles aller Größen sowie Institutionen mit Sitz in Deutschland. Der Musikfonds fördert vor ammem die professionelle, freie Musikszene.
Was? Projektförderung, insbesondere für avantgardistische Musik aller Sparten (u.a. Neue Musik und zeitgenössische Moderne; Jazz und improvisierte Musik; freie Musik und Echtzeitmusik; elektronische und elektroakustische Musik; experimentellen HipHop, Pop und Rock; radikale Strömungen von DJing und Dance Music; AudioInstallationen und Klangkunst), die beispielhaft zur künstlerischen Weiterentwicklung der Musik beitragen. Gerne als Trias „Werk – Interpretation – Veranstaltung/Vermittlung“, Anträge können jedoch auch für Teilbereiche gestellt werden. ; maximale Fördersumme 50.000 €
Zur Antragstellung https://musikfonds.antragsverwaltung.de
Weitere Infos https://www.musikfonds.de/foerderung/antragstellung/
4. Neustart Kultur – partizipative Kulturprojekte: Ta3: Diversität + Inklusion + Vielfalt
Antragsfrist 31. Januar 2021
Für wen? Einrichtungen, Initiativen, Träger, Einzelpersonen und Akteur*innen der Soziokultur, Kulturarbeit, der Kulturellen Bildung, der Medienbildung, Kunst- und Kulturpädagogik aller Rechtsformen, die nicht in öffentlicher Trägerschaft sind.
Was? Projekte die „Diversität“ für die eigene Einrichtung oder Praxis umzusetzen. Mindestens 5.000 € und maximal 30.000 €, jedoch nicht mehr als 80% des Gesamtbudgets. Aufspüren von Lücken und Leerstellen der gesellschaftlichen Vielfältigkeit in der eigenen Arbeit hinsichtlich der Bausteine Angebote, Personal oder Kommunikation und Veränderung Schritt für Schritt.
Zur Antragstellung https://www.fonds-soziokultur.de/portal/login.html
Weitere Infos https://www.fonds-soziokultur.de/foerderung/foerderprogramme/sonderprogramm-neustart-kultur.html
Online-Antragsberatung 14.01.2021, 16-17 Uhr – Anmeldung unter: beratung@fonds-soziokultur.de
5. Initiative Draußenstadt – Bezirksamt Mitte
Antragsfrist 15. Februar 2021
Zeitraum 2021
Für wen? Selbstständige Künstler*innen
Was? Bis zu 25.000 € für die Erarbeitung & Präsentation von zeitgenössischen künstlerischen Projekten im Stadtraum unter freiem Himmel
Zur Antragstellung https://www.berlin.de/kunst-und-kultur-mitte/foerderung/draussenstadt/
Weitere Infos https://www.berlin.de/kunst-und-kultur-mitte/foerderung/draussenstadt/
Weitere Informationen zum Projekt Draussenstadt (inkl. Bezirklicher Ansprechpartner*innen) https://www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/foerderprogramme/draussenstadt/
6. Musicboard Berlin – Labelförderung 2021
Antragsfrist 25. Februar 2021
Zeitraum 2021
Für wen? Labelbetreiber*innen
Was? Bis zu 5.000,00 € für Maßnahmen zur Etablierung von Berliner Nachwuchskünstler*innen (einmalige Förderung pro Künstler:in und maximal zweimalige Förderung pro Label pro Jahr)
Zur Antragstellung https://antraege.musicboard-berlin.de/user/login
Weitere Infos https://www.musicboard-berlin.de/foerderung/labelfoerderung/
7. Neustart Kultur – Förderung Digitaler Strukturen im stationären Musikfachhandel
Antragsfrist 30. April 2021
Für wen? Stationäre Musikfachhändler*innen, Hersteller*innen und Manufakturen sowie Vertreiber von Musikinstrumenten, Musikequipment und ProAudio
Was? 3.000 – 15.000 € pro Unternehmen für die Digitalisierung von Vertriebswegen inkl. der Beschaffung der entsprechenden Hard- und Software.
Zur Antragstellung https://neustart-musik.musikrat.de/
Weitere Infos https://neustart-musik.musikrat.org/fragen-und-antworten
8. Digitalisierungsprogramme für KMUs
eine genaue Übersicht über alle Digitalisierungsprogramme sowie nützliche Tipps zur Antragstellung findet ihr bei >> dein Projekt I deine Förderung.
Die Liste hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Hinweise bzgl. weiterer Programme könnt ihr gerne an contact@berlin-music-commission.de senden.